Berufsbildnerkurs
Umgang mit Lernenden als Interaktionsprozess gestalten
BZ 1.1 Lernende begleiten und entwickeln
Kapitel im Handbuch: A 4.6, A 4.8, B 4.4, B 5.1, B 5.2, B 6.1, B 2.5
Die Berufsbildner:innen erkennen allfällige Probleme und treffen zusammen mit den Bildungspartnern die nötigen Massnahmen.
Die Berufsbildner:innen setzen Massnahmen um, welche die berufliche und persönliche Entfaltung, die Selbstständigkeit und Gesellschaftsfähigkeit der Lernenden unterstützen.
BZ 1.2 Lehrbeginn gestalten und Integration sichern
Kapitel im Handbuch: A 3.1, A 3.3, A 4.7
Die Berufsbildner:innen bereiten den Lehrbeginn der Lernenden vor: Sie führen in die betriebliche Organisation (insbesondere Zuständigkeiten) und Verhaltensregeln ein.
BZ 1.3 Gespräche führen
Kapitel im Handbuch: A 4.5, B 4.4, B 5.4
Die Berufsbildner:innen sind fähig, Gespräche kompetent zu führen, um die Lernenden zu fördern.
Planung und Umsetzung der betrieblichen Bildung
2.1 Lernen im Betrieb wirksam anleiten
Kapitel im Handbuch: A 4.1, B 4.1, B 4.2, A 5.3
Die Berufsbildner:innen planen, zeigen und erklären Arbeitsmethoden und -abläufe.
Die Berufsbildner:innen sensibilisieren die Lernenden für lebenslanges Lernen.
Die Berufsbildner:innen sorgen dafür, dass die Lernenden in adäquater Weise in die Betriebsprozesse und Arbeitsorganisation integriert werden.
BZ 2.2 Bildungsplanung umsetzen
Kapitel im Handbuch: A 1.2, A 3.2, A 4.1, A 4.3, A 4.4, B 4.2
Die Berufsbildner:innen kennen den Bildungsplan und die Instrumente zur Förderung der betrieblichen Bildung.
Die Berufsbildner:innen planen den Bildungsverlauf so, dass alle Elemente des Bildungsplans integriert werden.
Die Berufsbildner:innen legen klare und messbare Ziele fest.
BZ 2.3 Ausbildungsqualität sichern und Leistungen überprüfen
Kapitel im Handbuch: A 1.4, B 3.3, B 4.5, B 4.6
Die Berufsbildner:innen überprüfen die Arbeitsergebnisse der Lernenden nach qualitativen und quantitativen Kriterien.
Die Berufsbildner:innen überprüfen die eigene Umsetzung mit Methoden der Qualitätssicherung und -entwicklung (z.B. QualiCarte).
Lernende auswählen, fördern und beurteilen
BZ 3.1 Lernende auswählen
Kapitel im Handbuch: A 2.1, A 2.2
Die Berufsbildner:innen bestimmen das Anforderungsprofil der Lernenden, abgeleitet von den Anforderungen des Berufs und des Betriebs.
Die Berufsbildner:innen kennen die Methoden und Instrumente der Selektion (z.B. Bewerbungsgespräche, Tests, Schnupperlehren) und können diese gezielt und kompetent anwenden.
BZ 3.2 Lernfortschritt beurteilen und fördern
Kapitel im Handbuch: A 4.2, A 4.3, B 4.6, B 6.1, B 6.2
Die Berufsbildner:innen können einen Bildungsbericht gemäss den methodischen Vorgaben und Anforderungen des Berufs erstellen.
Die Berufsbildner:innen erkennen die Wichtigkeit der Lerndokumentation und sind mit Methoden vertraut, wie diese auszufüllen ist.
Rahmenbedingungen der Berufsbildung
BZ 4a Rechtliche Rahmenbedingungen
Kapitel im Handbuch: B 1.2, B 1.4, A 2.3, A 2.4, A 5.1, B 2.1, B 2.2, B 2.3, B 2.4, B 3.1, A 1.2
Die Berufsbildner:innen kennen die Verordnung und das Qualifikationsverfahren des entsprechenden Berufs.
Die Berufsbildner:innen kennen die gesetzlichen Vorschriften, welche die Tätigkeit als Berufsbildner:in betreffen insbesondere in Bezug auf den Lehrvertrag und die verschiedenen Bildungstypen der beruflichen Grundbildung.
Die Berufsbildner:innen arbeiten mit den gesetzlichen Vertretungen, kantonalen Behörden, Organisationen der Arbeitswelt, Berufsfachschulen, üK-Anbietern und Beratungsstellen zusammen.
Die Berufsbildner:innen wenden die Vorgaben der Berufsbildung, im Arbeitsrecht, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (insbesondere Anhang 2 des Bildungsplans), des Datenschutzes sowie im Umweltbereich konform an.
Gesundheitsförderung und Suchtprävention
BZ 4b Gesundheit, Schutz und Beratung
Kapitel im Handbuch: B 2.5, B 6.1, B 6.2, B 5.2
Die Berufsbildner:innen sind für die spezifischen Herausforderungen der Lernenden sensibilisiert, können Hilfestellungen leisten und nutzen Beratungsangebote zielgerichtet.
Die Berufsbildner:innen analysieren die Leistungen und können, wenn nötig, die entsprechenden Stütz- und Fördermassnahmen einleiten und wissen, wie ein Nachteilsausgleich zu beantragen ist.